Kosten und Abrechnung
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Angebots.
Psychotherapie
Psychotherapeutische Behandlungen können – bei entsprechender ärztlicher Anordnung – über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung OKP) abgerechnet werden. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Musiktherapie
Musiktherapie wird je nach Zusatzversicherung teilweise übernommen. Bitte klären Sie die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Supervision & Lehrmusiktherapie
Die Honorare für Supervision, Lehrmusiktherapie und Coaching teile ich Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen an den Arbeitstagen Mo-Fr mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Später abgesagte oder versäumte Termine werden in Rechnung gestellt.